GEFÄHRDUNGSBEURTEILUNG PSYCHISCHER BELASTUNGEN

Seit einigen Jahren ist die Berücksichtigung psychischer Belastungen am Arbeitsplatz als verpflichtender Teil der Gefährdungsbeurteilung im Arbeitsschutzgesetz (§5 ArbSchG) verankert. Auch wenn die genaue Art der Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen darin nicht geregelt ist, gilt es dennoch, einige gesetzliche Anforderungen einzuhalten. Diese betreffen den Prozess der Befragung und Auswertung der Gefährdungsbeurteilung ebenso wie das Befragungsinstrument. Zudem bestehen weitere Anforderungen an den Folgeprozess und die Umsetzung von Maßnahmen sowie deren Dokumentation und Wirksamkeitskontrolle.

Die Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen psychischer Belastungen stellt einen besonderen Schwerpunkt unserer Arbeit dar. Um die Einhaltung sämtlicher Anforderungen des Gesetzgebers sowie die Empfehlungen der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA) zur Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung zu garantieren, erhalten Sie bei uns alles aus einer Hand: Wir begleiten Sie von der Planung und Entwicklung des passenden Erhebungsinstrumentes über die Auswertung und Ergebnisdarstellung bis hin zur Umsetzung und Dokumentation des Folgeprozesses. Wir haben bereits eine Vielzahl von Gefährdungsbeurteilungen psychischer Belastungen in diversen Organisationen im öffentlichen und privaten Sektor durchgeführt. Damit verfügen wir über breite Kompetenzen und Erfahrungen in allen Phasen des Prozesses.

Anforderungen des Arbeitsschutzgesetzes an Gefährdungsbeurteilungen
Detaillierte Vorgaben zu den abzufragenden Inhalten bei der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung sind durch den Gesetzgeber nicht formuliert. Es bestehen jedoch evidenzbasierte Empfehlungen der GDA, welche Merkmalsbereiche erfasst werden sollten. So sind beispielsweise die Themen Führung und Zusammenarbeit zu betrachten, ohne genaue Vorgaben dazu, welche Aspekte hier erfragt werden müssen. In unserer Arbeit stützen wir uns auf die vorhandenen Empfehlungen und Vorgaben. Gleichzeitig beziehen wir unsere Praxiserfahrungen ein und berücksichtigen die individuellen Themen Ihrer Organisation. Auf dieser Basis erarbeiten wir gemeinsam mit Ihnen einen Fragebogen, der auf Ihre Anforderungen Bezug nimmt, die organisationsspezifischen Tätigkeitsbereiche sowie potenziellen Belastungen breit abbildet und die gesetzlichen Vorgaben erfüllt.

Benchmarkdaten für die Gefährdungsbeurteilung nutzen
Auf Grundlage des Copenhagen Psychosocial Questionnaires (COPSOQ; Kristensen et al., 2005; Pejtersen et al., 2010) und weiteren wissenschaftlich validierten Instrumenten haben wir ein eigenes, umfangreiches Befragungsinstrument zur Messung psychischer Gefährdungen entwickelt und dieses bei diversen Gefährdungsbeurteilungen verwendet. Zudem nutzen wir in Zusammenarbeit mit unseren Kund*innen auch weitere Modelle, wie beispielsweise das KoGA-Modell („Kompetenz, Gesundheit & Arbeit“) der Unfallkasse des Bundes für die Ausgestaltung des betrieblichen Gesundheitsmanagements (siehe auch „Unser Leitfaden für mehr Gesundheit – Betriebliches Gesundheitsmanagement Marke Unfallkasse des Bundes.“).

Damit verfügen wir nicht nur über ein fundiertes Fundament zur Entwicklung Ihres individuellen Befragungsinstrumentes, sondern auch über eine Benchmarkdatenbank, die ein Vergleichen und Einordnen Ihrer Ergebnisse ermöglicht. Weiterhin konnten wir über die Jahre ein breites Repertoire an Handlungsempfehlungen entwickeln. Diese sind spezifisch für verschiedene Ausprägungen der Ergebnisse und können Ihrer Organisation unmittelbar bei der Entwicklung geeigneter Verbesserungsmaßnahmen im Kontext der Verhältnis- und Verhaltensprävention helfen.

Sensible Daten schützen
Psychische Gefährdungsbeurteilungen beinhalten besonders sensible Daten. Wir garantieren einen vollumfänglichen Schutz dieser Daten und stimmen zu Projektbeginn ein detailliertes Datenschutzkonzept mit Ihnen ab. Sowohl im Rahmen der technischen Umsetzung als auch für den Auswertungsprozess und die Berichterstellung stellen wir sicher, dass der Datenschutz vollumfänglich eingehalten wird, indem beispielsweise im Vorfeld festgelegte Auswertungsgrenzen für die Ergebnisausweisung gelten.

Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung ableiten, umsetzen und dokumentieren
Auf Grundlage der Ergebnisse sollten Handlungsempfehlungen und Maßnahmen abgeleitet werden, um die Arbeitssituation für die Beschäftigten zu verbessern. Damit diese zu konkreten Veränderungen führen, ist eine systematische Erfassung, Umsetzung und Evaluierung der Maßnahmen besonders wichtig und verpflichtender Bestandteil der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung. Gerne begleiten wir Sie bei der Ausgestaltung des Folgeprozesses. Mit unserem Action Monitor bieten wir Ihnen eine technische Lösung, die Sie dabei unterstützt, den Veränderungsprozess einzuleiten und gezielt zu steuern.

 

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